Startseiteplanen und gestaltenGewässer und NaturgefahrenFestlegen von Gewässerräumen

Festlegen von Ge­wäs­ser­räumen

Gewässerräume an kantonalen und kommunalen Gewässer

Der Gewässerraum schützt die Uferbereiche und stellt sicher, dass unsere Gewässer nicht stärker zugebaut werden. Seit Inkrafttreten der revidierten Gewässerschutzgesetzgebung (GSchG) und Gewässerschutzverordnung (GSchV) ist die Ausscheidung von Gewässerraum obligatorisch. Wir können Sie unabhängig der Verfahrenswahl bei der Festlegung der Gewässerräume unterstützen. In der Regel kommt das vereinfachte Verfahren zur Festlegung des Gewässerraums zur Anwendung. Bei Planungsvorhaben kann die Festlegung auch im Rahmen eines nutzungsplanerischen Verfahren durchgeführt werden (Revision Bau- und Zonenordnung oder Gestaltungspläne). Weiter ist es möglich, den Gewässerraum mit einem Wasserbauprojekt festzulegen.

Festlegen von Gewässerräumen umfassen

  • Gewässerraumfestlegung im vereinfachten Verfahren
  • Gewässerraumfestlegung in einem nutzungsplanerischen Verfahren
  • Gewässerraumfestlegung in Wasserbauprojekten

Weiteres zu Gewässer und Naturgefahren