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Un­ter­halts­ge­nos­sen­schaf­ten

Administrative Unterstützung von Genossenschaften

Bei der Gründung einer öffentlich-rechtlichen Genossenschaft begleiten wir das Verfahren nach Landwirtschaftsgesetz. Die Unterhaltsgenossenschaften (teilweise auch Flurgenossenschaften genannt) sind für den regelmässigen Unterhalt und Erneuerung der im Unterhaltsplan enthaltenen Anlagen zuständig (z.B. Wege oder Drainagen). Wir unterstützen Genossenschaften bei den administrativen oder rechtlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit den Aufgaben. Gegenfalls übernehmen wir auch vollumfängliche Aufgaben (z.B. Führen und Nachführen des Leitungskatasters oder der Mitgliederdatenbank). Sollten Änderungen an der Unterhaltsordnung oder Teile davon (Unterhaltsplan oder Statuten) anstehen, können wir den Vorstand bei der Aktualisierung und Revision unterstützen.

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